EE-Wärme-Gesetz: Neubau
Gültigkeit seit 2008 für ganz Deutschland. Beim Neubau müssen erneuerbare Energien berücksichtigt werden oder entsprechende Ersatzmassnahmen getroffen werden.
E-Wärme-Gesetz: Altbau
Gültigkeit ab 2010 nur in Baden-Württemberg. Beim Austausch eines Zentralheizkessel müssen erneuerbare Energien berücksichtigt werden oder entsprechende Ersatzmassnahmen getroffen werden, Wir helfen Ihnen gerne bei der Planung und Bestätigung der Massnahmen.
weitere Informationen unter: www.um.baden-wuerttemberg.de