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EE-Wärme-Gesetz: Neubau

Gültigkeit seit 2008 für ganz Deutschland. Beim Neubau müssen erneuerbare Energien berücksichtigt werden oder entsprechende Ersatzmassnahmen getroffen werden.

E-Wärme-Gesetz: Altbau

Gültigkeit ab 2010 nur in Baden-Württemberg. Beim Austausch eines Zentralheizkessel müssen erneuerbare Energien berücksichtigt werden oder entsprechende Ersatzmassnahmen getroffen werden, Wir helfen Ihnen gerne bei der Planung und Bestätigung der Massnahmen.

weitere Informationen unter: www.um.baden-wuerttemberg.de

Gebäudeenergieberatung Brunold  |  MarcBrunold@web.de